Rechtliches

STATUTEN

Statuten des Fanclubs Draconis Fribourg. Version 1.0, Stand 2025.

Art. 1NAME UND SITZ

Unter dem Namen Fanclub Draconis Fribourg besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).

Art. 2SITZ

Der Sitz des Vereins befindet sich am jeweiligen Wohnort des Präsidenten.

Art. 3ZWECK DES VEREINS

Der Fanclub Draconis Fribourg verfolgt das Ziel, den HC Fribourg-Gottéron aktiv, leidenschaftlich und mit vereinter Energie zu unterstützen. Dabei steht nicht nur das Anfeuern im Stadion im Vordergrund, sondern auch die Pflege einer lebendigen und starken Fankultur, die über das Spielgeschehen hinausgeht. Wir lassen uns gerne von der Geschichte inspirieren und fokussieren uns auf die Zukunft.

Der Verein bietet eine Heimat für vor allem junge Fans – insbesondere aus dem deutschsprachigen Teil des Kantons Freiburg – die ihre Begeisterung für den Club gemeinsam leben möchten. Er schafft Raum für Freundschaften, Austausch und Engagement rund um den HC Fribourg-Gottéron. Durch gemeinsame Aktivitäten, Veranstaltungen und Auswärtsfahrten entsteht eine Gemeinschaft, in der jeder Teil des Ganzen wird.

Draconis Fribourg versteht sich als dynamischer, kreativer und solidarischer Fanclub, der stolz darauf ist, mit jungen Stimmen und frischer Energie die Farben von Gottéron zu vertreten. Die Mitglieder gestalten das Vereinsleben aktiv mit und prägen die Identität des Fanclubs mit ihren Ideen und ihrer Leidenschaft.

Art. 4MITGLIEDSCHAFT UND BEITRITT

Mitglied des Fanclubs Draconis Fribourg kann jede Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt und sich aktiv oder finanziell beteiligt.

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft:

  • Ein Beitrittsgesuch muss gestellt werden
  • Mindestens 4 der 8 Vorstandsmitglieder müssen der Aufnahme zustimmen
  • Der Jahresbeitrag muss jährlich bezahlt werden

Mitgliedskategorien:

  1. Aktivmitglieder: Nehmen aktiv am Vereinsleben teil
  2. Vorstandsmitglieder: Die 8 Vorstandsmitglieder des Vereins. Sie besitzen exklusiv das Stimmrecht
  3. Gönnermitglieder: Unterstützen den Verein finanziell, nehmen aber nicht aktiv am Vereinsleben teil

Der Vorstand kann Beitrittsgesuche ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Mitgliederschal: Jedes neue Mitglied erhält beim Beitritt einen offiziellen Mitgliederschal des Fanclubs Draconis Fribourg. Der Schal wird im Rahmen der Mitgliedschaft ausgehändigt und symbolisiert die Zugehörigkeit zum Verein.

Art. 5AUSTRITT

Ein Austritt ist jederzeit möglich und muss schriftlich dem Vorstand mitgeteilt werden. Wird der Jahresbeitrag bis zur Mitgliederversammlung nicht bezahlt, erlischt die Mitgliedschaft automatisch. Bereits geleistete Beiträge werden nicht zurückerstattet.

Art. 6AUSSCHLUSS

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Werte, Regeln oder Interessen des Vereins verstösst.

Gründe für einen Ausschluss:

  • Verstoss gegen die Statuten oder Vereinsinteressen
  • Schädigung des Ansehens des Fanclubs oder des HC Fribourg-Gottéron
  • Unangemessenes oder aggressives Verhalten
  • Nichtbezahlung von Beiträgen trotz Mahnung
  • Weitergabe vertraulicher Informationen

Ausschlussverfahren:

  • Der Vorstand entscheidet über den Ausschluss
  • Das betroffene Mitglied wird schriftlich informiert
  • Eine Einsprache ist innert 14 Tagen möglich
  • Über die Einsprache entscheiden die Vorstandsmitglieder endgültig
  • Eine Wiederaufnahme ist nur mit Zustimmung aller 8 Vorstandsmitglieder möglich

Art. 7MITGLIEDERVERSAMMLUNG

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Fanclubs Draconis Fribourg. Sie findet einmal jährlich, in der Regel im Sommer, statt. Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich zusammen mit der Traktandenliste.

Traktanden der ordentlichen Mitgliederversammlung sind:

  • Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
  • Jahresbericht und Finanzübersicht
  • Wahl oder Bestätigung des Vorstands und des Revisors
  • Festlegung der Mitgliederbeiträge
  • Behandlung von Mitgliederanträgen
  • Statutenanpassungen

Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Beschlüsse werden mit dem absoluten Mehr der abgegebenen Stimmen gefasst.

Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit durch den Vorstand einberufen werden.

Art. 8VORSTAND

Der Vorstand besteht aus 8 Personen, die für die operative Führung und Weiterentwicklung des Fanclubs Draconis Fribourg verantwortlich sind. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.

Die Funktionen im Vorstand sind:

  1. Präsident/in – Gesamtleitung, Vertretung des Fanclubs nach aussen, Einberufung und Leitung von Versammlungen
  2. Vizepräsident/in – Unterstützung und Stellvertretung des Präsidiums, Übernahme besonderer Aufgabenbereiche
  3. Kassier/in – Verantwortung für Buchhaltung, Budget und Vereinsfinanzen
  4. Sekretär/in – Protokollführung, Verwaltung der Dokumente und Mitgliederlisten, Versand von Einladungen
  5. Mitgliederverantwortliche/r – Betreuung der bestehenden Mitglieder, Bearbeitung von Beitrittsgesuchen, Ansprechperson für neue und aktive Mitglieder

Organisation und Arbeitsweise:

  • Der Präsident und der Vizepräsident werden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die übrigen Vorstandsfunktionen werden intern durch den Vorstand verteilt
  • Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident mit einer zweiten Stimme
  • Es finden mindestens zwei Vorstandssitzungen pro Vereinsjahr statt

Vertretung und Unterschriftenregelung:

  • Der Verein wird durch die Kollektivunterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern vertreten (Präsident, Vizepräsident oder Sekretär)
  • In finanziellen Belangen unterschreiben Präsident und Kassier gemeinsam

Art. 9FINANZEN

Die finanziellen Mittel des Fanclubs setzen sich aus folgenden Quellen zusammen:

  • Mitgliederbeiträge
  • Gönnerbeiträge
  • Spenden
  • Einnahmen aus Veranstaltungen oder Aktionen

Verwendung der Mittel:

  • Finanzierung von Fanclub-Aktivitäten, Auswärtsfahrten und Vereinsmaterial

Regelung:

  • Der Vorstand ist berechtigt, Ausgaben selbständig zu beschliessen

Revisor:

  • Ein Revisor wird für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt
  • Er prüft die Jahresrechnung sowie die Kassenführung des Vereins

Art. 10AUFLÖSUNG

Die Auflösung des Fanclubs Draconis Fribourg kann nur durch eine ausserordentliche Mitgliederversammlung beschlossen werden, an der alle 8 Vorstandsmitglieder anwesend sind und zwei Drittel der Vorstandsmitglieder der Auflösung zustimmen.

Verwendung des verbleibenden Vermögens:

  • Nach Begleichung aller offenen Verpflichtungen wird das verbleibende Vereinsvermögen an einem ausserordentlichen Anlass verwendet
  • Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen oder bereits bezahlte Beiträge
  • Für Schulden haftet ausschliesslich der Verein mit seinem Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen

Art. 11SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Über alle Punkte, die in diesen Statuten nicht geregelt sind, entscheidet die Mitgliederversammlung.

Diese Statuten treten mit ihrer Annahme durch die Vorstandsversammlung in Kraft.

Jonas Ayer, Präsident

Düdingen, 5. April 2025

Statuten als PDF (PDF, 140 KB)